
Die HWB
Wohnungssuche
Wo befinden sich die Wohnungen der HWB?
Die Mietwohnungen der HWB liegen im Stadtgebiet von Hofheim und in den Stadtteilen Langenhain, Diedenbergen, Lorsbach und Wallau. Ein großer Teil des Wohnungsbestandes befindet sich in den Stadtgebieten Nord und Marxheim (Süd). Unsere Wohnungen befinden sich überwiegend in kleinen Einheiten, d.h., 6 bis 8 Wohnungen pro Haus.
Was für Wohnungen hat die HWB?
Der Wohnungsbestand der HWB ist in freifinanzierte und öffentliche Wohnungen aufgeteilt, wobei ca. 600 Wohnungen freifinanziert und ca. 1.000 Wohnungen öffentlich gefördert („Sozialwohnungen“) sind. Ein großer Teil unserer Häuser sind umfangreich sanierte Altbauten. Zudem hat sich die HWB gerade in den letzten Jahren im Bau von Sozialwohnungen engagiert, so dass auch Neubauwohnungen angeboten werden können.
Was ist eine freifinanzierte Wohnung?
Eine freifinanzierte Wohnung kann „frei“, d.h. ohne Beschränkungen von öffentlichen Stellen, vermietet werden. Die Mieten dieser Wohnungen orientieren sich an dem Hofheimer Wohnungsmarkt. Da sich die HWB zur Aufgabe gemacht hat, breite Schichten der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu versorgen, sind unsere Mietpreise in der Regel sogar günstiger.
Was ist eine öffentlich geförderte Wohnung?
Eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) ist mit Zuschüssen vom Staat oder Land gebaut worden. Daher sollen diese Wohnungen Menschen zur Verfügung stehen, die auf günstigen und ihren Bedürfnissen entsprechenden Wohnraum angewiesen sind. So werden Wohnungen zum Beispiel für Junge Familien, Alleinerzeihende, Ältere oder Menschen mit Behinderungen (sog. Personenkreise) errichtet. Die Vermietung einer öffentlich geförderten Wohnung ist an viele Bedingungen gebunden. So müssen zum Beispiel bestimmte Wohnungsgrößen, Miethöhen und Personenkreise eingehalten werden. Die Vermietung einer Sozialwohnung darf nur an Interessenten erfolgen, die einen passenden und gültigen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Durch die staatliche Förderung sind die Mietpreise von öffentlich geförderten Wohnungen sehr günstig.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) mit besonders günstiger Miete beziehen möchten, benötigen wir eine Kopie Ihres gültigen Wohnberechtigungsscheines. Bei diesen Wohnungen ist die Vergabe auf bestimmte Personenkreise unter Einhaltung von Einkommensgrenzen beschränkt. Den Antrag auf die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Hofheim, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim. Weitere Informationen zur Beantragung und den Voraussetzungen zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins erhalten Sie von der Stadt Hofheim (Telefon: 06192 202-342) oder unter http://www.hofheim.de. Bewerber, die nicht in Hofheim leben, bekommen den Wohnberechtigungsschein bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Zum Zeitpunkt der Vermietung einer öffentlich geförderten Wohnung wird immer ein gültiger Wohnberechtigungsschein benötigt. Der Schein ist 12 Monate gültig und enthält daher ein „Ablauf“-Datum. Nach Ablauf dieses Datums muss ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Der Original-Wohnberechtigungsschein ist gut aufzubewahren und bei einer eventuellen Vermietung der HWB vorzulegen.
Wie wird eine freifinanzierte Wohnung vermietet?
Die freifinanzierten Wohnungen werden ohne Warteliste den passenden Bewerbern angeboten. Bei der Vergabe der Wohnungen werden die finanziellen Möglichkeiten und Wünsche des jeweiligen Bewerbers mit den Konditionen der freiwerdenden Wohnung abgeglichen. Da die Vermietung der freifinanzierten Wohnungen an keine Auflagen gebunden sind, können diese natürlich auch an auswärtige Interessenten vermietet werden.
Wie wird eine öffentlich geförderte Wohnung vermietet?
Die HWB als städtische Gesellschaft möchte in erster Linie die Hofheimer Bürger mit günstigen Wohnungen versorgen. Daher erfolgt die Vergabe von Sozialwohnungen bevorzugt an Interessenten, die in Hofheim wohnen und gemeldet sind. In dem seltenen Fall, dass kein passender Bewerber aus Hofheim Interesse an einer freien öffentlich geförderten Wohnung hat, kann diese auch Auswärtigen angeboten werden. Da eine hohe Nachfrage an Sozialwohnungen besteht, gibt es eine Warteliste, in die alle Bewerber für eine Sozialwohnung nach ihrem ersten Gesprächstermin bei der HWB aufgenommen werden. Die Wohnungen werden gemäß Warteliste an die Bewerber angeboten. Es kann natürlich sein, dass ein Bewerber einer Vierzimmer-Wohnung länger warten muss als ein Bewerber für eine Zweizimmer-Wohnung, da nicht immer die passende Wohnung frei wird. So kommt es, dass eine Wohnung an einen Bewerber vergeben wird, der noch nicht so lange in der Warteliste steht. Aufgrund der hohen Nachfrage nach öffentlich geförderten Wohnungen ist leider mit einer längeren Wartezeit zu rechnen. Bei einigen öffentlich geförderten Wohnungen können wir nicht selber entscheiden, wer diese Wohnungen bekommt. Die Vergabe erfolgt dann über die Stelle, die diese Wohnungen mitfinanziert hat, z. B. das Regierungspräsidium oder die Post.
Wie viele Wohnungen können im Jahr von der HWB angeboten werden?
Jede neue Wohnungsvermietung ist natürlich von der Kündigung einer Wohnung abhängig. Die meisten Mieter leben gerne und längerfristig in den Wohnungen der HWB. Daher gibt es einen relativ geringen Mieterwechsel, so dass ca. 80 Wohnungen im Jahr an Interessenten angeboten werden können.
Für weitere Fragen „rund um Ihre Wohnung“ steht Ihnen unser Mieterservice gerne zur Verfügung! Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Nachricht.
Ihre Hofheimer Wohnungsbau GmbH