
Die HWB
Abschluss Ihres Mietvertrages
Mietvertrag
Der Mietvertrag wird grundsätzlich schriftlich in zweifacher Ausfertigung abgeschlossen und regelt alle Rechte und Pflichten, die im Zusammenhang mit Ihrer Mietwohnung entstehen. Ein wichtiger Bestandteil des Mietvertrages ist die Hausordnung und der Kautionsvertrag. Der Mietvertrag wird erst wirksam, wenn er von Ihnen und der Hofheimer Wohnungsbau GmbH unterschrieben wurde. Ein Exemplar des Mietvertrages erhalten Sie dann für Ihre Unterlagen.
Kaution
Die Kaution ist nach Abschluss des Mietvertrages, spätestens jedoch bis zur Wohnungsübergabe zu überweisen. Die Höhe der Kaution beträgt 2 Kaltmieten (ohne Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen). Wir bitten Sie, bei der Wohnungsübergabe die Zahlung der Kaution mit dem Einzahlung- / Überweisungsbeleg Ihrer Bank zu belegen.
Mietzahlung
Die monatliche Miete ist einschließlich aller Nebenkosten und Zuschläge bis zum dritten Werktag des Monats im Voraus fällig. (Beispiel: Die Miete für den Monat Juli muss bis spätestens bis zum dritten Werktag im Juli auf einem unserer Konten eingegangen sein).
Einzugsermächtigung
Die Einzugsermächtigung ermöglicht uns, Ihre Gesamtmiete von Ihrem Girokonto einzuziehen. Einzugsermächtigungen sind für Sie kein Risiko. Sie können unsere automatische Abbuchung innerhalb einer Frist von 6 Wochen bei Ihrer Bank widerrufen. Sie müssen sich zukünftig nicht mehr um die Bezahlung Ihrer Miete kümmern und Guthaben oder Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen werden automatisch verrechnet oder eingezogen. Eine Einzugsermächtigung spart Ihnen und uns also Zeit und Geld.
Haftpflichtversicherung
Da Unglücksfälle im Zusammenhang mit einer Mietwohnung immer auftreten können, verlangen wir zu Ihrem eigenen Schutz den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit Mietsachschäden. Die aktuelle Police ist spätestens bei Mietvertragsabschluss vorzulegen.
Wohnungsübergabe
Die Übergabe der Wohnung wird durch einen Mitarbeiter der HWB vor Ort (also in Ihrer neuen Wohnung) durchgeführt. Bitte setzen Sie sich spätestens drei Wochen vor Ihrem Mietbeginn mit uns in Verbindung, damit rechtzeitig ein Übergabetermin vereinbart werden kann. Bei der Wohnungsübergabe wird ein Protokoll angefertigt, in dem der genaue Zustand der Wohnung und die Zählerstände der Wasseruhren und Heizkostenzähler eingetragen wird. Bitte melden Sie Mängel, die Ihnen in der Wohnung auffallen, bei der Wohnungsübergabe umgehend unserem Mitarbeiter, damit diese auch mit im Protokoll aufgenommen werden.
Für weitere Fragen „rund um Ihre Wohnung“ steht Ihnen unser Mieterservice gerne zur Verfügung! Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Nachricht.
Ihre Hofheimer Wohnungsbau GmbH